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Wettbewerbsregeln für den Fotowettbewerb „Fredelsloh“

1. Teilnahmebedingungen:

o Der Fotowettbewerb „Fredelsloh“ steht allen FotografInnen offen.
o Die TeilnehmerInnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder die Zustimmung eines/er Erziehungsberechtigten haben, um am Wettbewerb teilzunehmen.

2. Themen und Einreichungen:

o Das Thema des Wettbewerbs ist „Fredelsloh“.
o Jede/r TeilnehmerIn kann bis zu drei Fotos zum Wettbewerb einreichen.
o Die Fotos müssen von den TeilnehmerInnen selbst aufgenommen worden sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.
o Fotos mit Menschen (Kinder wie Erwachsene, die eindeutig zu erkennen sind) oder Tiere im Portrait werden nicht berücksichtigt.
o Durch künstliche Intelligenz erzeugte Bilder werden nicht anerkannt.

3. Einreichungsverfahren:

o Die Fotos müssen digital eingereicht werden über die Email-Adresse Fotowettbewerb2024@fredelsloh.com. Für größere Dateien wird nach Absprache eine Cloud zum Einreichen zur Verfügung gestellt.
o Die Fotos müssen im JPEG-Format sein. Für die Veröffentlichung und den Druck ist eine Bereitstellung des Fotos von mindestens 2000 x 3000 Pixel notwendig.
o Die TeilnehmerInnen müssen ihren Namen, ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung jedes Fotos angeben.

4. Fristen:

o Die Einreichungsfrist für den Fotowettbewerb mit der „Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos“ ist der 08.08.2024.
o Fotos, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

5. Bewertung und Preise:

o Die Fotos sollen, im Rahmen des Klostertages, am 24.08.2024, in der oder um die Kirche ausgestellt werden.
o Alle BesucherInnen können ein Votum abgeben, woraus sich eine Reihenfolge ergibt.
o Eine Fachjury bewertet die Fotos im Anschluss nach selbst definierten Kriterien, und legt die Ausstellungsbilder fest. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Sie erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
o Die ausgewählten Bilder sollen voraussichtlich auf Leinwand gedruckt und im Frühjahr 2025 in den Cafés in Fredelsloh „Wiebkes Hofcafe“, „Café Klett“ und „Kaffeelino“ im Rahmen einer Ausstellung, einer breiten Öffentlichkeit gezeigt werden.
o Als Alternative könnte die Ausstellung in der Klosterkirche stattfinden.
o Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
o Die ersten drei gedruckten Bilder des BesucherInnen-Votums und der Fachjury gehen, im Anschluss an die Ausstellung, als Gewinn an die TeilnehmerInnen.

6. Urheberrechte und Nutzung der Fotos:

o Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
o Die TeilnehmerInnen behalten das Urheberrecht an ihren Fotos, gewähren aber dem Organisationsteam des Wettbewerbs das Recht, die Fotos zu Ausstellungs- und Werbezwecken zu verwenden. Jede/r TeilnehmerIn räumt dem Organisationsteam die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingesandten Bildern für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon, in welchen Medien, also unter anderem Print, online und SocialMediaPortale), für die
Öffentlichkeitsarbeit auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presse, Berichterstattung, Ausstellung, Plakate, Einladungen und Ausstellungen, ein. Darüber hinaus räumen die TeilnehmerInnen dem Organisationsteam die entsprechenden Rechte ein, das Bild für Print Publikationen, online Portale und mobile Anwendungen und alle weiteren digitalen Produkte zu nutzen und bereitzustellen. In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos wird stets der vollständige Name der TeilnehmerInnen als UrheberIn genannt. Für das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütungen gezahlt.
o Das eine gedruckte Exemplar, der anderen Bilder der Ausstellung, kann gegen eine angemessene Spende zum Zwecke der Unkostendeckung, im Anschluss an die Ausstellung veräußert werden. Der/die TeilnehmerIn bekommt das Vorzugsrecht.
o Das Organisationsteam des Wettbewerbs verpflichtet sich, die Fotos mit dem Namen der FotografInnen zu versehen, wenn sie veröffentlicht werden.

7. Datenschutz und Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbes:

o Die persönlichen Daten der TeilnehmerInnen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nur für die Durchführung des Fotowettbewerbs verwendet.
o Das Organisationsteam behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen, abzubrechen oder zu beenden. Alle Daten werden dann umgehend gelöscht.

8. Zustimmung:

o Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Fredelsloh“ setzt die uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Wettbewerbsregeln voraus.

Bei Fragen zu den Wettbewerbsregeln können Sie sich gerne persönlich oder per Mail über: fotowettbewerb2024@fredelsloh.com an das Organisationsteam wenden.

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